Prüfungen nach § 46 AwSV – für Lager-, Abfüll- und Umschlaganlagen sowie Rohrleitungen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. – für Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe
Wiederkehrende Prüfungen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zustands.
Prüfungen vor Inbetriebnahme / nach wesentlichen Änderungen damit Ihre Anlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Bewertung von Auffangräumen, Rückhalteeinrichtungen und Dichtflächen zum Schutz von Boden und Gewässer.
Prüfung von Heizölverbraucheranlagen, Biogasanlagen und Tanklager nach den Vorgaben der AwSV und TRwS.