AwSV-Prüfung

  • Zur Vermeidung von Umweltschäden und Haftungsrisiken.
  • Zum Schutz von Boden und Gewässern.
  • Sie ist eine dokumentierte Sicherheit für Betreiber und Behörden.

Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder verwendet werden.

Für diese Anlagen greift in aller erster Linie der Besorgnisgrundsatz nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §§62, 63, nach dem Betreiber jener Anlagen sicher zu stellen haben, dass während der Errichtung, des Betriebs und nach der Anlagenstilllegung eine nachhaltige Veränderung der Gewässer nicht zu besorgen ist.

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) spezifiziert die recht allgemein gehaltenen Anforderungen der §§62,63 des WHG indem an AwSV-Anlagen spezielle Anforderungen gestellt werden, um ein Austreten der wassergefährdenden Stoffe in die Umwelt durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden.

Diese Maßnahmen können technischer Natur sein (Auffangwannen, flüssigkeitsundurchlässige Dichtflächen, etc.) und organisatorischer Natur (Betriebsanweisungen, Notfallpläne, etc.) sein.