Das können wir für Sie tun
- Prüfungen nach § 46 AwSV
– für Lager-, Abfüll- und Umschlaganlagen sowie Rohrleitungen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
– für Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe
- Wiederkehrende Prüfungen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zustands.
- Prüfungen vor Inbetriebnahme / nach wesentlichen Änderungen damit Ihre Anlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Bewertung von Auffangräumen, Rückhalteeinrichtungen und Dichtflächen zum Schutz von Boden und Gewässer.
- Prüfung von Heizölverbraucheranlagen, Biogasanlagen und Tanklager nach den Vorgaben der AwSV und TRwS.
- Erstellung von Gutachten


